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Es entstand 1920 gemäß dem Versailler Vertrag (dort als "Saarbeckengebiet" genannt) als unter Völkerbundsverwaltung stehendes von Deutschland losgelöstes Gebilde, bestehend aus dem südlichsten Teil der preußischen Rheinprovinz und dem westlichen Teil bayerischen Pfalz ("Saarpfalz"). In dem Gegensatz zu dem heutigen Saarland gehörten der südliche Hunsrück (Hochwald) und der südliche Saargau zwischen Saar und Mosel nicht zu dem Saargebiet. Wirtschaftlich war das Saargebiet von Frankreich abhängig; auch die Währung war französisch.
Am 13.01 1935 wurde das Saargebiet nach einer Volksabstimmung wieder in das Deutsche Reich eingegliedert und einem Reichskommissar unterstellt. Nachdem Deutschland den Zweiten Weltkrieg verloren hatte, besetzte Frankreich 1946 das dann etwas vergrößerte Saargebiet (jetzt Saarland genannt) erneut, doch 1957 kehrte es nach Volksabstimmung wieder zu Deutschland zurück und bildet seitdem das Bundesland "Saarland" in der Bundesrepublik Deutschland.
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